Die Stadtverwaltung Borna bleibt arbeitsfähig

„Mit Wirkung zum 19. März 2020 um 0.00 Uhr tritt eine neue Allgemeinverfügung der Sächsischen Staatsregierung in Kraft, die das öffentliche Leben in unserer Stadt weiter einschränken wird. In Folge dessen müssen ab sofort alle unsere städtischen Einrichtungen – die Mediothek Borna, das Museum, unser Stadtkulturhaus sowie auch alle anderen Kultureinrichtungen, unsere Spiel- und Sportplätze, Sporthallen und unser Jahnbad – bis auf weiteres geschlossen bleiben. Trotzdem bleibt unsere Verwaltung uneingeschränkt arbeitsfähig und unsere Mitarbeiter sind auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, ihre Anliegen, Probleme, Sorgen und Nöte erreichbar.

Aufgrund der besonderen Herausforderungen, die die Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 mit sich bringt, bitte ich jedoch um besondere Vorsicht in der persönlichen Kontaktaufnahme. Unnötige Wege sollten nach Möglichkeit vermieden werden und Anfragen telefonisch oder auf elektronischem Wege an unsere Verwaltung gerichtet und geklärt werden. Sowohl die Bediensteten unserer Fachdienste als auch diejenigen unserer geschlossenen Einrichtungen sind zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten auch in den kommenden Wochen gern alle Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger. Unsere Verwaltungsarbeit läuft in normalen Bahnen weiter – Vorgänge und Anfragen werden weiter wie gewohnt erledigt.
Ich bitte alle Bornaerinnen und Bornaer um Rücksicht, bitte halten Sie sich an die gegebenen Ratschläge und schränken Sie Ihre persönlichen Kontakte so weit möglich ein. Dies ist auch das Ziel aller unserer Vorkehrungen, wobei wir natürlich trotzdem für unsere Bürgerinnen und Bürger da sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Simone Luedtke.


Pressemitteilung der Stadtverwaltung Borna vom 18. März 2020